Ärztenews - Regierungsprogramm 2020-2024: Welche Steuerthemen sind für Ärzte interessant?
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Regierungsprogramm 2020-2024: Welche Steuerthemen sind für Ärzte interessant?

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Regierungsprogramm 2020-2024: Welche Steuerthemen sind für Ärzte interessant?

Illustration

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt.

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben, die für Ärzte von Interesse sein könnten:

Steuerentlastung

  • In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %.
  • Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden.
  • Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein.
  • Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
  • Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
  • Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.

Ökosoziale Marktwirtschaft

  • Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
  • Erhöhung der NoVA und Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung
  • Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland
  • Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwagen und des Pendlerpauschales
  • Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.

Weitere Vorhaben

  • Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
  • Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
  • Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
  • Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
  • Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
  • Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Vereinfachung der Lohnverrechnung
  • leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.

Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.

Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

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