Ärztenews - Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014
Untere Viaduktgasse 1/3 | 1030 Wien | Tel. 01/718 05 86 |
Ärztenews

Winter 2013

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2013/2014

Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um Ihre Steuersituation nochmals zu ... ...mehr

Wann muss für eine Operation Umsatzsteuer verrechnet werden?

Alle Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt ... ...mehr

Entspricht ein Medizinstudium in Deutschland einem Studium in Österreich?

Ihr Kind studiert im Ausland – in welchem Fall kann der finanzielle Mehraufwand als ... ...mehr

Sozialversicherungswerte 2014

Geringfügigkeitswerte, Höchstbeitragsgrundlage etc. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind ... ...mehr

Kulturlinks

Empfehlenswertes Kulturangebot, das sollte man nicht verpassen! ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Illustration

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

  • für das 1. Kind € 29,20 p.m.
  • für das 2. Kind € 43,80 p.m.
  • für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

  • wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0-3 Jahre € 194,00
3-6 Jahre € 249,00
6-10 Jahre € 320,00
10-15 Jahre € 366,00
15-19 Jahre € 431,00
19-20 Jahre € 540,00

Stand: 06. November 2013

Bild: Khorzhevska - Fotolia.com

Lengauer Wirtschaftstreuhandkanzlei Leistungen fuer Alle Leistungen fuer Aerzte Leistungen fuer NGOs
Schriftgröße | 0 | +
design by atikon.com