Steuernews - Lockdown-Umsatzersatz geht in die Verlängerung
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ÖGSW News

Editorial

Bedingt durch den Anstieg der Infektionszahlen kam es zum erneuten Lockdown. ...mehr

Ergänzungen zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz

Am 10.12.2020 hat der Nationalrat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) beschlossen. ...mehr

Lockdown-Umsatzersatz geht in die Verlängerung

Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 ... ...mehr

Budgeterhöhung für die Covid-19-Investitionsprämie

Das Budget für die Covid-19-investitionsprämie wird um € 1 Mrd auf € 3 Mrd aufgestockt. ...mehr

1. Lockdown – Umsatzersatz

Aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen Betriebe bestimmter Branchen seit 3.11.2020 ... ...mehr

2. Fixkostenzuschuss 800.000

Über die voraussichtlichen Details zum Fixkostenzuschuss II haben wir bereits berichtet. ...mehr

3. Covid-19-Steuermaßnahmengesetz (Covid-19-STMG)

Am 20.11.2020 wurde ein Initiativantrag zum COVID-19-StMG im Parlament eingebracht. ...mehr

4. Umsatzsteuer Änderungen ab 1.1.2021

Der Ausritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sieht eine Übergangsphase im Steuerrecht bis ... ...mehr

5. Aktuelles in der Lohnverrechnung

Entspannung bei der Konsumation von Essensgutscheinen ...mehr

6. Splitter

Angleichung der Kündigungsfristen Arbeiter an Angestellte erst ab 1.7.2021 ...mehr

7. Last Minute - 31.12.2020

In der Vorweihnachtszeit wird ja traditionell viel gespendet. ...mehr

Lockdown-Umsatzersatz geht in die Verlängerung

Illustration

Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden. Die Umsatzdaten sollen anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet werden Als Berechnungsgrundlage gelten die Umsätze des Dezembers 2019. Die Mindesthöhe von € 2.300 und die Deckelung von € 800.000 sollen auch bei dieser Maßnahme gelten, gegebenenfalls unter Verringerung von bestimmten anderen COVID-19-Förderungen.
Vorgesehen ist, dass der Antrag ab 16.12.2020 bis 15.1.2021 über Finanz Online gestellt werden kann. Es gilt keine automatische Verlängerung des Novemberumsatzersatzes.
Die unterschiedliche Höhe des Ersatzes, nämlich 50% für Dezember dagegen 80% für November, wird seitens des BMF so begründet, dass einerseits im November die doppelten Gehälter ausbezahlt werden und anderseits der Dezember in sehr vielen Bereichen die umsatzstärkste Zeit ist.

Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen allerdings bis 7.1.2021 ge­schlossen bleiben. Für die ersten Jännertage, in denen nach aktuellem Stand Hotels und Gastronomie geschlos­sen bleiben, können die Unternehmen nur mehr den Fixkostenzuschuss beantragen.

Die entsprechende Verordnung wurde aber bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.

Stand: 16. Dezember 2020

Bild: Yabresse - Fotolia.com

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