Steuernews - 3. Steuerliche Auswirkung für Dienstnehmer
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Neue Richtlinie für Fixkostenzuschüsse veröffentlicht

Gerade noch rechtzeitig zum Zeitpunkt der ersten Möglichkeit der Antragstellung wurde am 20.5.2020 ... ...mehr

Anträge für Phase 2 des Härtefall-Fonds sind nun möglich

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Editorial

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Im Zuge des 3. COVID-19 Gesetzes, beschlossen am 3.4.2020 im Nationalrat, wurde der ... ...mehr

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Der Härtefallfonds unterstützt Ein-Personen- und Kleinstunternehmer sowie andere Selbstständige, ... ...mehr

3. Steuerliche Auswirkung für Dienstnehmer

Das Pendlerpauschale steht weiterhin in der bisherigen Höhe zu, auch wenn auf Grund der derzeitigen ... ...mehr

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3. Steuerliche Auswirkung für Dienstnehmer

Illustration

Das Pendlerpauschale steht weiterhin in der bisherigen Höhe zu, auch wenn auf Grund der derzeitigen Krise die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nicht mehr zurückgelegt wird (wie dies auch bei einem Krankenstand der Fall wäre). Ebenso können die Zulagen und Zuschläge gem § 67 EStG weiterhin steuerfrei gezahlt werden.

Zulagen und Bonuszahlungen, die auf Grund der Corona-Krise für außergewöhnliche Leistungen im Kalenderjahr 2020 zusätzlich bezahlt werden sind, bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei, erhöhen aber nicht das Jahressechstel. (Achtung: Belohnungen aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind davon nicht umfasst).

Stand: 21. April 2020

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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