Steuernews - steuertipps_fuer_arbeitnehmer
Untere Viaduktgasse 1/3 | 1030 Wien | Tel. 01/718 05 86 |
Steuernews

ÖGSW News

Trotz politischer Turbulenzen wird die „ökosoziale Steuerreform“ voraussichtlich doch in Kraft ... ...mehr

Ministerrat setzt „größte Steuerentlastung in der 2. Republik“ um ...mehr

Vor kurzem wurden wieder neue FAQs zu diversen Förderinstrumenten veröffentlicht ...mehr

Phase 5 der Sonderbetreuungszeit tritt rückwirkend ab 1.9.2021 in Kraft ...mehr

Fallfristen in der Übersicht ...mehr

Dieses Jahr gibt es weiterhin einige besondere Aspekte, die für eine Investitionsentscheidung zu ... ...mehr

Die Ausnahmen für das Unterbleiben der Aufrollung wurden neben der Elternkarenz auf folgende Fälle ... ...mehr

Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und ... ...mehr

Letztmalig mit der Veranlagung 2020 konnten Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden. ...mehr

steuertipps_fuer_arbeitnehmer

Illustration
  • Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensions­versicherungsbeiträgen 2018 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2021

Wer im Jahr 2018 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitrags­grundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2021 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Kranken­versicherung, 3% Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

  • Werbungskosten noch vor dem 31.12.2021 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2021 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc, samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

TIPP: Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel können als Werbungskosten abgesetzt werden, wobei auch hier die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt. Wenn Sie sich daher privat einen Computer anschaffen, den Sie für berufliche Zwecke benötigen, kann er im Jahr 2021 – soweit die An­schaffungskosten € 800 nicht übersteigen – sofort abgeschrieben werden. Denken Sie daran, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass dieser Computer auch privat genutzt werden kann und ohne Nachweis ein Privatanteil von 40% auszuscheiden ist.

  • Arbeitnehmerveranlagung 2016 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2016 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie

  • Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
  • Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
  • Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
  • Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags;
  • Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
  • Gutschrift von Negativsteuern

eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit.

TIPP: Am 31.12.2021 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2016.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2016 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2021 beim Finanzamt einen Rückzahlungsan­trag stellen.

 

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©deagreez/stock.adobe.com

Lengauer Wirtschaftstreuhandkanzlei Leistungen fuer Alle Leistungen fuer Aerzte Leistungen fuer NGOs
Schriftgröße | 0 | +
design by atikon.com