Steuernews - Wichtige Termine
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Steuernews

ÖGSW News

Was gibt es Neues 2015?

Gleich mit dem ersten Schlag der Pummerin sind einige Regelungen in Kraft getreten. ...mehr

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014

Mit 13. Jänner 2015 wurde das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 im Bundesgesetzblatt ... ...mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab 1.1.2015

Mit 1.1.2015 ist eine umfassende Neuregelung des Rechts der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in ... ...mehr

Splitter

Mit 1.1.2015 ist die Wohnrechtsnovelle 2015 in Kraft getreten. ...mehr

Wichtige Termine

Autobahnvignette 2015 nicht vergessen, Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen etc. ...mehr

Nützliche Übersichten und Werte 2015

Steuerlich und SV-rechtlich relevante Zinssätze ...mehr

Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2015

Echte und freie Dienstverhältnisse (ASVG) ...mehr

Wichtige Termine

Illustration

1.2.2015: Autobahnvignette 2015 nicht vergessen

Spätestens ab 1.2.2015 muss die azurblaue Jahresvignette 2015 (gültig vom 1.12.2014 bis 31.1.2016) auf der Windschutzscheibe kleben. Die Jahresvignette 2015 für PKW kostet € 84,40  Widrigenfalls ist eine Ersatzmaut von € 120 für PKW zu entrichten.

2.3.2015: Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen

Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2014 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).

31.3.2015:

Einreichung der Jahreserklärungen 2014 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

Einkommensbericht 2015

Arbeitgeber, die dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen alle zwei Jahre einen Einkommensbericht erstellen. Der Einkommensbericht soll die Einkommenstransparenz erhöhen und den Abbau von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen unterstützen. Die Entgeltsanalyse hat in anonymisierter Form zu erfolgen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.3. des Folgejahres (somit bis zum 31.3.2015) zu übermitteln. Das Gesetz sieht für die Arbeitnehmer eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes vor.

Da die Verpflichtung zur Erstellung des Einkommensberichtes stufenweise eingeführt wurde, ergeben sich folgende Stichtage:

Anzahl der beschäftigten DienstnehmerJahr der ErstellungEinkommensbericht für
> 1.000 2015 2014
> 500 2016 2015
> 250 2015 2014
> 150 2016 2015

Stand: 3. Februar 2015

Bild: Osterland - Fotolia.com

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