Steuernews - Sozialversicherungswerte für 2018
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Steuernews

ÖGSW News

Editorial

Bedingt durch die Regierungsneubildung hat es zum Ende des vergangenen Jahres keine steuerlich ... ...mehr

Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz („WiEReG“)

Eine Generalklausel definiert als wirtschaftliche Eigentümer alle natürlichen Personen, in deren ... ...mehr

Neuer Kategoriemietzins ab 1.2.2018

Infolge der Überschreitung des 5%igen Schwellen­werts seit der letzten Anhebung der ... ...mehr

Vereinsrichtlinien – Wartungserlass

Der VereinsR-Wartungserlass 2017 enthält infolge zwischenzeitlicher gesetzlicher Änderungen ... ...mehr

Neuerungen in der Lohnverrechnung

Highlights zum Wartungserlass 2017 zur Lohnsteuer ...mehr

Umsatzsteuer – Wartungserlass

Der jüngst veröffentlichte UStR-Wartungserlass 2017 arbeitet die Änderungen durch das AbgÄG 2016 ... ...mehr

Splitter

Die Bundesregierung hat das Auslaufen des Beschäftigungsbonus mit 31.1.2018 beschlossen. ...mehr

Wichtige Termine

Prüfung des Jahresendbelegs 2017 (= Dezember Monatsbeleg) mittels Belegcheck-App und individuellem ... ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2018

Aktuelle Werte zum Thema Dienstnehmer und gewerbetreibende/sonstige Selbständige ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2018

Illustration

Dienstnehmer (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in € jährlich monatlich täglich
laufende Bezüge --- 5.130,00 171,00
Sonderzahlungen1) 10.260,00 --- ---
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen --- 5.985,00 ---
Geringfügigkeitsgrenze --- 438,05  
Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber-Anteil Dienstnehmer-Anteil
Arbeiter/Angestellte      
Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,85 % 3,85 % 4,00 % 2)
Gesamt 39,60 % 21,48 % 18,12 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Freie Dienstnehmer      
Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,85 % 3,35 % 3,50 % 2)
Gesamt 38,60 % 20,98 % 17,62 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Auflösungsabgabe      
Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung   128,00 € ---
Pensionisten      
Krankenversicherung = gesamt 5,10 % --- 5,10 %
Geringfügig Beschäftigte   bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze 4) bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)
Arbeiter   17,70 % 14,12 %
Angestellte   17,70 % 14,12 %
Freie Dienstnehmer   17,70 % 14,12 %
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)   1,53 % ---
Selbstversicherung (Opting In)   61,85 € monatlich

1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.
2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.342 € Null, über 1.342 € bis 1.464 €: 1 % und über 1.464 € bis 1.648 €: 2 %.
3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten
4) UV 1,3 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzügl pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %
5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in € gesamt Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/Angestellte      
- monatlich 2.031,48 1.101,92 929,56
- jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 28.286,82 15.375,58 12.911,24
Freie Dienstnehmer      
- monatlich 2.310,21 1.255,65 1.054,56
- jährlich (ohne Sonderzahlungen) 27.722,52 15.067,80 12.654,72

Gewerbetreibende/Sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in € vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage
  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1) 438,05 5.256,60 --- ---
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV 654,25 7.851,00 5.985,00 71.820,00
ab dem 3. Jahr – in der KV 438,05 5.256,60 5.985,00 71.820,00
ab dem 3. Jahr – in der PV 654,25 7.851,00 5.985,00 71.820,00
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünften 2) 438,05 5.256,60 5.985,00 71.820,00

1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 438,05 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.

2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016.

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:
(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2018):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2015
+ in 2015 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
= Summe
x 1,079 (Inflationsbereinigung)
: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate
Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige
Unfallversicherung pro Monat 9,60 € 9,60 € 9,60 €
Krankenversicherung 7,65 % --- 7,65 %
Pensionsversicherung 18,50 % 3) 20,0 % 18,50 %
Gesamt 26,15 % 20,0 % 26,15 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %

1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige Höchstbeiträge

  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1) 164,15 1.969,80 1.150,34 13.804,08
ab dem 3. Jahr 164,15 1.969,80 1.574,68 18.896,16
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünfte 124,15 1.489,80 1.574,68 18.896,16

Kammerumlage 2 - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,39 % 0,44 % 0,42 % 0,43 % 0,40 % 0,40 % 0,41 % 0,39 % 0,36 %

Ausgleichstaxe 2018

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei 25 bis 99 Dienstnehmer 100 bis 399 Dienstnehmer ab 400 Dienstnehmer
pm / pro 25 DN 257 € 361 € 383 €

Stand: 08. Februar 2018

Bild: bearok - Fotolia.com

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