Steuernews - 5. Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur
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Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Zur Konjunkturbelebung und Kaufkraftstärkung nach der COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber mit dem ... ...mehr

COVID-19 Investitionsprämie

Mit der „COVID-19 Investitionsprämie“ werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige ... ...mehr

Nachlese - Umsatzsteuersenkung auf 5%

Wir haben bereits in der KLIFO 3/2020 über die geplanten Änderungen berichtet. ...mehr

Editorial

Die getroffenen Covid-19-Schutzmaßnahmen werden nun schrittweise zurückgefahren, langsam tritt ... ...mehr

1. Update der Corona-Hilfsmaßnahmen

Für Erstbegehren mit einem Beginn ab 1. Juni 2020 ist keine rückwirkende Antragstellung mehr ... ...mehr

2. Steuerliche Erleichterungen und Änderungen

Befristete Erleichterungen für die Gastronomie (Wirtshauspaket). ...mehr

3. Homeoffice – welche Kosten sind abzugsfähig?

Zur Eindämmung der Verbreitung des Virus wurde von der Bundesregierung ein weitgehendes ... ...mehr

4. Splitter

Änderung des Gesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge. ...mehr

5. Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur

Vor kurzem hat der VfGH den letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO wegen Unsachlichkeit der darin ... ...mehr

6. Termine

Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt sich ein Blick auf folgende Terminübersicht. ...mehr

5. Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur

Illustration

5.1 VfGH hebt letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO auf:

Vor kurzem hat der VfGH den letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO wegen Unsachlichkeit der darin enthaltenen Frist aufgehoben. Im aufgehobenen Satz war verfügt, dass bei einem aufgrund eines Feststellungsverfahrens abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nur innerhalb der Verjährungsfrist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden konnte, wenn sich herausgestellt hat, dass der vermeintliche Feststellungsbescheid ein sogenannter „Nichtbescheid“ war. Diese Frist war deshalb nach Ansicht des VfGH zu kurz, weil sich sehr oft erst nach Ablauf der Verjährungsfrist des Einkommensteuerverfahrens herausstellt, dass der vermeintliche Grundlagenbescheid ein Nichtbescheid war. Die Aufhebung der aktuellen Fassung des § 295 Abs 4 letzter Satz BAO wurde mit Fristsetzung bis 31.12.2020 vorgenommen.

5.2 VfGH prüft die Verfassungsmäßigkeit des § 292 Abs 1 BAO:

Der VfGH prüft die in § 292 Abs 1 BAO enthaltene Einschränkung, wonach einer Partei nur dann Verfahrenshilfe in Beschwerdesachen vor dem BFG zu gewähren ist, wenn die zu entscheidende Rechtsfrage besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist. Diese Einschränkung der Verfahrenshilfe scheint nach vorläufiger Ansicht des VfGH den effektiven Zugang zum Gericht zu beschränken.

Stand: 24. Juni 2020

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

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